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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94 .A   

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https://dejure.org/1995,15841
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94 .A (https://dejure.org/1995,15841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.1995 - 23 A 4191/94 .A (https://dejure.org/1995,15841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 1995 - 23 A 4191/94 .A (https://dejure.org/1995,15841)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstellung des Asylverfahrens; Isolierte Anfechtungsklage; Bescheid; Berufung; Abweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82

    Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94
    Ohne Erfolg bleibt auch eine diesbezügliche Abweichungsrüge; denn die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 09.03.1982 - 9 B 360/82 -, DÖV 1982, 744, und vom 28.05.1982 - 9 B 1152/82 -, NVwZ 1982, 630) sind noch zu früherem Asylverfahrensrechts ergangen.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 9 B 360.82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94
    Ohne Erfolg bleibt auch eine diesbezügliche Abweichungsrüge; denn die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 09.03.1982 - 9 B 360/82 -, DÖV 1982, 744, und vom 28.05.1982 - 9 B 1152/82 -, NVwZ 1982, 630) sind noch zu früherem Asylverfahrensrechts ergangen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1994 - 21 A 3732/94

    Entscheidungen des Bundesamtes; Klageart

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94
    Die Frage, ob der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, mit dem das Asylverfahren nach fruchtloser Betreibensaufforderung gemäß den §§ 33, 32 AsylVfG (AsylVfG 1992) eingestellt worden ist, in zulässiger Weise mit der isolierten Anfechtungsklage angegriffen werden kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, weil sie bereits durch die Rechtsprechung des Gerichts geklärt ist (vgl. OVG NW, Urteile vom 18.11.1994 - 21 A 3732/94 .A - und vom 13.12.1994 - 13 A 267/94. A -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1994 - 13 A 267/94

    Einstellung des Asylverfahrens; Isolierte Anfechtungsklage; Asylanerkennung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1995 - 23 A 4191/94
    Die Frage, ob der Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, mit dem das Asylverfahren nach fruchtloser Betreibensaufforderung gemäß den §§ 33, 32 AsylVfG (AsylVfG 1992) eingestellt worden ist, in zulässiger Weise mit der isolierten Anfechtungsklage angegriffen werden kann, rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, weil sie bereits durch die Rechtsprechung des Gerichts geklärt ist (vgl. OVG NW, Urteile vom 18.11.1994 - 21 A 3732/94 .A - und vom 13.12.1994 - 13 A 267/94. A -).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2003 - 1 K 3502/02

    D (A), Verfahrensrecht, Rücknahme, Asylantrag, Einstellung des Verfahrens,

    Die besondere Struktur des Asylverfahrens steht daher in den Fällen der Verfahrenseinstellung durch das Bundesamt nach den § 32 AsylVfG einer auf Asylanerkennung gerichteten Verpflichtungsklage, auf die das Verwaltungsgericht "durchzuentscheiden" hätte, regelmäßig entgegen vgl. dazu BVerwG, DVBl. 1995, 857 ff; OVG NRW v. 08. März 1995, 23 A 4191/94.A; VG Düsseldorf, Urteil vom 02. Mai 1995, 25 K 4061/03.A; so auch von Bargen in Hailbronner , Ausländerrecht Kommentar, zu § 32 AsylVfG Rdnr. 27 ff unter Darstellung des Streitstandes m.w.N.
  • VG Würzburg, 29.09.2011 - W 3 K 10.30259

    Keine Pflicht zur Bereithaltung verwertbarer Fingerabdrücke aus § 15 Abs. 2 Nr. 7

    Über den hilfsweise gestellten Klageantrag war nicht zu entscheiden, da ein "Durchentscheiden" durch das Gericht nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG DVBl. 1995, 857 ff.; OVG NRW v. 08.03.1995 Az.: 23 A 4191/94.A).
  • VG Würzburg, 18.10.2011 - W 3 K 10.30266
    Über den hilfsweise gestellten Klageantrag war nicht zu entscheiden, da ein "Durchentscheiden" durch das Gericht nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG DVBI. 1995, 857 ff.; OVG NRW v. 08.03.1995 Az.: 23 A 4191/94.A).
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